Referenten: Otto Hedinger, Mitglied der Direktion, Zürich Versicherung Schweiz

Markus Fischer, Stellvertretender Direktor, UBS AG

Leiter: Thomas Kohler, IT Risk Management Private Banking, UBS AG

Marcus Holthaus, Geschäftsführer, IMSEC GmbH

 

1. Fragestellungen

Das Forum II "Banken und Versicherungen" hat sich in der Diskussion den folgenden Fragestellungen gewidmet:

 

2. Zusammenfassung

Die Diskussion kann in den folgenden wesentlichen Punkten zusammengefasst werden:


In diesem Sinne findet der "Tag danach" für die Versicherungen und Banken nicht am 2.1.2000, sondern allenfalls zeitverzögert bei Schadenfällen, Fälligkeit von Prämien, Zinszahlungen und Kreditrückzahlungen statt.

 

3. Auswirkungen auf die Versicherungen

Seitens eines Forum-Besuchers wurde die Frage aufgeworfen, was die Versicherungen im Bereich Jahr-2000-Problem konkret decken und was nicht. Hier wurde eine klare Aussage erwartet, die jedoch bezüglich Jahr-2000-Problemkreis nicht so eindeutig gegeben werden konnte und der Erläuterungen bedarf. Grundsätzlich kommen drei Hauptgruppen von Versicherungen in Frage, die betreffend eines Jahr-2000-Schadens in Anspruch genommen werden könnten:

Folie 1: Relevante Versicherungsarten

Bevor konkret auf die Frage eingegangen werden kann, muss der eigentliche Deckungsumfang dieser Versicherungen in Erinnerung gerufen werden:

Vor allem im Bereich dieser Versicherungssparten können (normalerweise versicherte Schäden) auch durch Jahr-2000-Probleme ausgelöst werden. Diese sind im Rahmen der vereinbarten Deckung versichert, sofern ein Kunde seinen Sorgfaltspflichten nachgekommen ist und dies belegen kann.

Es ist abzusehen, dass der Kunde wesentliche Pflichten zur Abwendung von Schäden, respektive zur Geltendmachung von Versicherungsleistungen aufgrund von direkten oder indirekten Schäden aus Jahr-2000-Ereignissen erfüllen muss. Der Kunde ist im "driver seat" und kann nicht damit rechnen, dass die Versicherungen ihm pro-aktiv unter die Arme greifen. Im Moment bestehen weder Usancen noch eine dedizierte Rechtsprechung, wie mit allfälligen Schadensmeldungen aus dem Umfeld von Jahr-2000-Problemen umgegangen werden kann und inwiefern die Versicherungen zur Bezahlung von Jahr-2000-Folgen herangezogen werden können.

Folie 2: Sorgfaltspflicht

Aus dem Gesagten wird offensichtlich, dass es der Kunde ist, der eine Sorgfaltspflicht zu erfüllen und der damit den "gefährlichen Zustand" möglichst zu beseitigen hat. Grundsätzlich können die Versicherungen keine Ereignisse versichern, worauf der Kunde zumindest teilweise Einfluss hat. Das Jahr-2000-Problem wird von den anwesenden Versicherungsvertretern eindeutig als gefährlicher Zustand erkannt und ein Kunde, der sich nicht um das Problem kümmern mag und anschliessend daraus entstandene Schäden anmelden möchte, wird es sehr schwer haben, die Versicherungsgesellschaften zur Zahlung von Schadensersatz zu bewegen.

Sofern der Kunde seiner Sorgfaltspflicht nachkommt, werden die Versicherer ihre Verpflichtung wahrnehmen und allfällige Schäden decken. Im Moment kann die Sorgfalt nicht klar im Sinne der Zumutbarkeit abgegrenzt werden. Die Beweislast, dass der Kunde allenfalls zuwenig unternommen hat, um einen Jahr-2000-Schaden abzuwenden, wird bei den Versicherungsgesellschaften liegen. Diese müssen einem Richter allenfalls beweisen, dass ein Kunde zuwenig unternommen hat, um den "gefährlichen Zustand" zu minimieren, respektive zu entfernen.

Sollen Rechtsansprüche gegenüber den Versicherungen geltend gemacht werden, muss der Kunde glaubhaft seine Aktivitäten zur Abwendung der Jahr-2000-Probleme belegen können. Damit kommt zum Ausdruck, dass der Versicherungsnehmer dokumentieren muss, welche Aktivitäten er zur "Abwendung oder Minderung des gefährlichen Zustandes" unternommen hat. Dies betrifft nicht zuletzt die Dokumentation der eingeleiteten Massnahmen betreffend

Grundsätzlich verstehen sich die Versicherungsgesellschaften nicht als Supporter ihrer Kunden betreffend deren Jahr-2000-Probleme. Die Versicherungen sehen sich nicht als Informatik-Dienstleister und sind deshalb ausserstande, eine systematische und flächendeckende Beratung und Unterstützung betreffend der Jahr-2000-Risiken zu gewähren. Zudem darf die juristische Seite nicht ausser acht gelassen werden, wonach sich die Versicherer mit Haftungsproblemen sowie mit aufsichtsrechtlichen Fragen (Versicherungsaufsicht) konfrontiert sehen könnten, wenn sie ihr Angebot über den Versicherungsbereich erweitern wollten.

Im Publikum tauchte die Frage auf, ob denn das Jahr-2000-Problem für die Versicherungen angesichts der Aussagen zum "business-as-usual" geraten ist? Klar ist die Meinung des Votanten, dass die Versicherungen verpflichtet seien, ihren Kunden betreffend der Jahr-2000-Probleme zu helfen, indem diese mit Checklisten unterstützt und mit Anforderungen konfrontiert werden. Ziel sollte es sein, dass die Kunden die Checklisten abarbeiten und die Anforderungen und Rahmenbedingungen erfüllen, damit ihnen der Versicherungsschutz zweifelsfrei gewährleistet ist.

Trotz der geäusserten grundsätzlichen Vorbehalte betreffend der Einmischung der Versicherer in die Angelegenheiten der Kunden, haben Versicherungen zum Teil bei ihren Geschäftskunden eine Aktion eingeleitet, um diese betreffend der möglichen Gefahren des Jahrtausendwechsels zu informieren. Selbst nachdem alle Geschäftskunden angeschrieben, diese mit Checklisten vorsorgt und eine Hotline eingerichtet und kommuniziert wurde, war die Nachfrage nach Informationen oder Support enttäuschend gering. Offensichtlich entsprachen die Massnahmen (noch) keinem echten Kundenbedürfnis. Dennoch scheinen sich die Versicherungen im Vergleich mit den Banken doch etwas weiter in die Probleme ihrer Geschäftskunden zu vertiefen, wenn angesichts von zum Beispiel der Versicherung von Betriebsunterbrüchen die Risiken erhoben und Verbesserungs- und Optimierungsvorschläge den Kunden unterbreitet werden.

Die Frage nach der Preisberechnung von Versicherungsprämien im Zusammenhang mit dem Jahrtausendwechsel hat ergeben, dass die Versicherer offenbar nicht planen, einen Malus oder einen Bonus in die heutigen Prämien einzurechnen. Allerdings ist nicht auszuschliessen, dass die Prämien generell eine Anpassung nach oben erfahren könnten, sollten die Jahr-2000-Risiken gehäuft und signifikant zu hohen Schadensansprüchen gegenüber den Versicherungsgesellschaften führen.

Demzufolge werden die Risiken gemäss den heute geltenden Risikomodellen berechnet und tarifiert. Insolvenzen als Folge von Jahr-2000-Problemen werdengenau gleich wie bisher behandelt und es ist nicht geplant, betreffend der Jahr-2000-Risiken spezielle Vorsorge zu treffen. Aus Sicht der Versicherungsvertreter ist es ebenfalls nicht denkbar, einen Risiko-Bonus für gut vorbereitete Firmen auszuschütten, um diese für ihre Bereitschaft zu belohnen, das Jahr-2000-Problem frühzeitig und nachhaltig in den Griff zu bekommen. Ein solches Ansinnen würde an der Erfahrung und der Objektivität von klaren Massstäben und der personellen Ressourcen scheitern.

Angesichts der Heterogenität der schweizerischen Geschäftskunden ist es ein Ding der Unmöglichkeit, ein allseits gültiges und faires Rating zu finden, anhand dessen zumindest ein Grossteil der Firmen betreffend ihrer Risiko-Vorsorge für den Jahrtausendwechsel eingeschätzt werden könnten. Schon allein aus diesem Grunde muss ein solches Vorhaben scheitern.

Folie 3: Versicherbarkeit von Jahr-2000-Schäden

Jahr-2000-Schäden können nicht versichert werden, weil sie offensichtlich, vorhersehbar sind und zudem weitgehend in den Grenzen des unternehmerischen Einflussbereiches liegen. Die Minderung oder Behebung von möglichen Jahr-2000-Schäden gehört eindeutig in das Pflichtenheft des Versicherungsnehmers. Nur wenn der Versicherungsnehmer alles getan hat, um Schäden aus dem Jahrtausendwechsel zu vermeiden und dies auch noch genügend dokumentieren kann, hat er eine Chance, allfällige Schäden bei den Versicherungen geltend zu machen. Es ist davon auszugehen, dass die Versicherungen sehr genau den Umfang der Vorbereitungsarbeiten des Kunden ergründen werden, bevor sie Leistungen zur Abdeckung von Jahr-2000-Schäden erbringen werden.

Der "Tag danach" findet für die Versicherungen nicht am 2. Januar 2000 statt, sondern kommt erst zeitverzögert zum Tragen. Die Behandlung dieser speziellen und einmaligen Risiken ist nicht anders als diejenige der üblichen Risiken, denen die Versicherungsgesellschaften gegenüberstehen. Diese Haltung wird auch von namhaften Rückversicherern getragen, die sich ebenfalls ausserstande sehen, die Risiken im voraus zu quantifizieren und allenfalls gezielt Massnahmen einzuleiten.

4. Auswirkungen auf Kredite bei Banken

Nach Meinung des Referenten der UBS AG kann sich die Jahr-2000-Problematik hauptsächlich auf die in Folie 4 dargestellten dargestellten Bereiche einer Unternehmung auswirken:

Folie 4: Betroffene Bereiche der Unternehmung

Hauptaugenmerk gilt den unternehmenseigenen Geschäftsprozessen, die alle mehr oder minder durch die Jahrtausendumstellung betroffen sein können. Auch die Banken sind der Meinung, dass es der Kunde ist, der die Sorgfaltspflicht in seinem ureigensten Interesse wahrzunehmen hat. Der Bankkunde kann nicht damit rechnen, dass sich die Banken mit seinen Jahr-2000-Problemen befassen oder ihm bei der Lösung behilflich sein werden.

Ein systematisches Anschreiben von Geschäftskunden ist nicht beabsichtigt, weil die Banken davon ausgehen, dass die Jahr-2000-Problematik seit geraumer Zeit hinlänglich bekannt ist und die Banken zudem nicht über Ressourcen verfügen, um eine diesbezügliche Hilfestellung zu erbringen. Hingegen werden sich die Banken nicht verweigern, wenn ein Kunde von sich aus frühzeitig das Gespräch sucht und zum Beispiel die Bank um einen Kredit angeht, um Massnahmen für die Bewältigung des Jahr-2000-Problems zu finanzieren.

Die Verantwortung für den dauerhaften Erfolg einer Unternehmung liegt in den Händen des Managements der Unternehmung und nicht in den Händen der Bank.

Die Banken verstehen sich nicht als Berater für das Jahr-2000-Problem. Eines ihrer Kerngeschäfte ist und bleibt die Prüfung und das Vergeben von Krediten unter Einbezug der jeweiligen individuellen Risikoprämien. Es trifft zu, dass die Banken in Einzelfällen die Effizienz der Geschäftsprozesse beim Kunden zu beurteilen versuchen, was jedoch nicht mit einer flächendeckenden Beurteilung verwechselt werden darf. So kann es in einzelnen Fällen vorkommen, dass die Bank von sich aus aktiv wird und die ausreichende Vorbereitung eines Kunden hinsichtlich des Jahrtausendwechsels für die Kreditsprechung oder zumindest für die Gestaltung der Risikoprämie zu einem Prüfungskriterium erhebt.

Angesichts der Komplexität und der Heterogenität der verschiedenen Betriebe mit ihren spezifischen Produktionsvorgängen und externen Abhängigkeiten ist die Haltung der Banken verständlich. Die Folie 5 zeigt beispielhaft und schematisch, in welchen komplexen Strukturen die Jahr-2000-Problematik anzusiedeln ist:

Folie 5: Wertschöpfungskette und mögliche Störfaktoren durch J2K

Unabhängig davon, was wo in der Kette von Abhängigkeiten passiert - der Kreditnehmer wird die Auswirkungen letzlich in seinem Geldfluss spüren. Jeder Fehler eines Lieferanten oder Sub-Lieferanten wirkt sich aus, indem:

Eines ist sicher: Unter welchen Einflussfaktoren eine kreditnehmende Unternehmung auch leiden mag, die Banken werden indirekt über die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens ebenfalls betroffen sein, indem zum Beispiel Zinsen nicht mehr bezahlt werden, Amortisationsleistungen nicht mehr erfolgen, etc. Es ist davon auszugehen, dass die Unternehmung vermehrt Kapital benötigt, sei es im voraus zur Abwendung von möglichen Schäden oder sei es im Nachhinein zur Beseitigung der Schäden aus dem Jahrtausendwechsel.

In der Analyse der Auswirkungen des Jahrtausendwechsels auf die kreditnehmenden Kunden einer Bank zeigen sich die folgenden drei Hauptschwerpunkte:

Folie 6, Folie 7 und Folie 8 veranschaulichen diese Thematik und führen beispielhaft die möglichen Konsequenzen auf.

Folie 6: Auswirkungen auf die Erfolgsrechnung

Folie 7: Auswirkungen auf die Bilanz

Folie 8: Auswirkungen auf die Bonität

Für die Banken wäre es wünschenswert, die möglichen Schäden im voraus abschätzen zu können. Leider ist dies nicht möglich, und die Banken sind auf die bereits heute praktizierten Risikoerhebungen angewiesen. Allerdings werden die Banken, wie jeder verantwortungsbewusste Unternehmer auch, auf die besonderen Faktoren des Jahrtausendwechsels Rücksicht nehmen und damit so gut wie möglich planen, dies jedoch im Rahmen der regulären Risikoüberprüfung.

Im Publikum wurde die Meinung vertreten, dass die Banken eigentlich pro-aktiv einen monetären Pool an Risikogeldern äufnen sollten, um für die wohl zu erwartenden Verluste gewappnet zu sein.

Es wurde wiederum die Meinung vertreten, dass das zwar ideal wäre, dass dies aber nicht umzusetzen ist und dass die Kunden niemals dazu bereit wären, den Banken quasi im voraus eine derartige Risikoprämie abzuliefern. Für den Bankenvertreter ist jedoch klar, dass die Finanzierungen angesichts entsprechender Schadenfälle tendenziell teurer werden könnten, und dass bei den Risikoprüfungen höhere Anforderungen hinsichtlich der Bonität des Kunden und hinsichtlich seiner Fähigkeit, das Jahr-2000-Problem zu meistern, gestellt werden.

Die Rolle der Banken als wichtige Partner einer Volkswirtschaft wurde unter dem Stichwort "Schicksalsgemeinschaft" angeschnitten. Aus Sicht der Banken wäre eine als Vermittler von Gratislösungen missverstandene Rolle falsch und nicht zielgerichtet, da es nicht darum gehen kann, einzelne Unternehmen auf Kosten anderer zu retten und überleben zu lassen. Solche Vorgänge würden nach Ansicht des Bankenvertreters zu Intransparenz führen und die Verantwortung der Unternehmer in Frage stellen. Die Banken wollen Quersubventionierungen vermeiden und setzen sich für individuelle und risikoadjustierte Kosten und Risikoprämien ein.

Sollten viele und grosse Firmen den Jahrtausendwechsel nicht oder nur mit grossen Schwierigkeiten überleben, so sind auch die Kreditportfolios der Banken latent gefährdet. Diese Aussage ist theoretisch korrekt, doch kann davon ausgegangen werden, dass aufgrund der bisherigen Aufwendungen in den schweizerischen Industrie- und Dienstleistungsbetrieben dieses Crash-Szenario nicht eintreten wird. Allerdings muss als Ironie des Schicksals festgehalten werden, dass insbesondere Betriebe mit hoch integrierter und computergestützer Fertigung oder Dienstleistung von der Jahr-2000-Problematik tendenziell am stärksten betroffen sind.

Als Ratschlag für das Verhalten im Umgang mit den Banken kann dem Forumspublikum das Fazit aus Folie 9 mitgegeben werden.

Folie 9: Fazit Bereich Banken

Der "Tag danach" findet auch für die Banken nicht am 2. Januar 2000 statt, sondern kommt erst zeitverzögert zum Tragen. Die Behandlung dieser speziellen und einmaligen Risiken ist nicht anders als diejenigen anderer Risiken, denen die Banken im Finanzierungsgeschäft gegenüberstehen.

 

 

5. Fazit

Die Diskussionen im Forum II, "Banken und Versicherungen", haben interessante Parallelen aufgezeigt, die für beide Branchen zu ähnlichen Verhaltensweisen führen.

Insbesondere zu nennen ist die Sorgfaltspflicht des Kunden, der seine unternehmerische Verantwortung wahrnehmen muss und sich in keiner Weise der Illusion hingeben sollte, dass die Banken und Versicherungen für ihn die Jahr-2000-Probleme lösen. Dem Kunden obliegt es, pro-aktiv seine Jahr-2000-Probleme anzugehen und diese zu lösen. Weder die Versicherungen noch die Banken können dem Kunden die Verantwortung für den Erfolg seiner Massnahmen abnehmen.

Für beide Branchen ist absehbar, dass mögliche Schäden im voraus nicht abschätzbar sind, und dass demzufolge nicht im voraus bestimmt werden kann, ob, wann und in welchem Ausmass die Risikoprämien angepasst werden müssen. Allerdings müssen diese Risiken doch irgendwie gemessen werden, ein Verfahren, das aber auf den bisher angewendeten Methoden beruht und nicht hinsichtlich der Jahr-2000-Problematik speziell verändert wird. Als Folge dieser Einschätzung ist damit zu rechnen, dass weder die Versicherungsprämien noch die Risikoprämie bei Krediten im voraus aufgrund der Jahr-2000-Problematik erhöht werden.

 

 

 

Zürich, den 8. Februar 1999

Thomas Kohler und Marcus Holthaus